Gesunde Beschäftigte in gesunden Unternehmen
Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zählen zu den Top-Zielen, die es zu erreichen gilt, um Ihr Unternehmen dauerhaft erfolgreich und wettbewerbsfähig zu machen. Ihre Betriebskrankenkasse unterstützt Sie dabei!
BGM im Detail
Gesunde Arbeitsbedingungen und eine positive Unternehmenskultur sind im Interesse aller. Sie fördern Wohlbefinden und Leistungskraft von Beschäftigten und erhöhen damit die Produktivität, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens. BGM als Unternehmensstrategie vereint diese Ziele unter einem Dach.
Der Weg zum gesunden Unternehmen
Wie soll betriebliches Gesundheitsmanagement geplant und umgesetzt werden, damit es zum Erfolg wird? Ganz klar: systematisch, bedarfsgerecht und partizipativ, d.h. unter Mitwirkung und Einbeziehung aller Beteiligten. Dazu zählen Führungskräfte, Personalverantwortliche, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt sowie die Mitarbeiter als Experten für ihren Arbeitsplatz.
Gesundheit managen - weil es sich lohnt!
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) kann im Zusammenspiel "Gesunde Mitarbeiter - Gesundes Unternehmen" einen wichtigen Beitrag für mehr Gesundheit, weniger Kosten, höhere Arbeitszufriedenheit, geringere Fluktuation und gesteigerte Produktivität leisten.
Gemeinsam für eine gesündere Arbeitswelt
Bei den Bemühungen um mehr Mitarbeitergesundheit stehen Unternehmen nicht allein: Die Betriebskrankenkassen engagieren sich in der Netzwerkarbeit, da sie den Erfolg des BGM wesentlich vorantreibt und mit bestimmt. Netzwerke bündeln und verbreiten Wissen, bringen Erfahrungen zusammen und schaffen notwendige (Infra-)Strukturen. Davon profitieren vor allem die direkt im und am BGM-Prozess Beteiligten.
Steuerliche Vorteile durch BGM
Die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, liegt im Interesse der Arbeitnehmer, der Unternehmen sowie der Gesellschaft. Investitionen des Arbeitgebers in die Gesundheit der Mitarbeiter werden aus diesem Grund seit 2009 steuerlich gefördert (§ 3 Nr. 34 EStG). Jedes Unternehmen kann bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr für Maßnahmen der Gesundheitsförderung steuer- und sozialabgabenfrei investieren.