A

Altersdurchschnitt: Der Altersdurchschnitt gibt den Altersmedian der Mitarbeiter an. Dies bedeutet, dass 50 % der Mitarbeiter jünger bzw. älter als der Altersdurchschnitt sind. Zur Bestimmung des Durchschnitts ist der Median dem arithmetischen Mittel vorzuziehen, weil er von schiefen Verteilungen und Extremwerten nicht so stark beeinflusst wird. (Bsp.: Altersmedian beträgt 40 Jahre -> dann sind 50 % der Mitarbeiter jünger als 40 Jahre und 50 % der Mitarbeiter älter als 40 Jahre).

Arbeitnehmer: Als Arbeitnehmer zählt, wer als Arbeiter, Angestellter, Beamter, Richter, Berufssoldat, Soldat auf Zeit, Wehr- und Zivildienstleistender, Auszubildender, Praktikant oder Volontär in einem Arbeits- und Dienstverhältnis steht und hauptsächlich diese Tätigkeit ausübt. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiter.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

arbeitsbedingte Erkrankung: Im Allgemeinen werden arbeitsbedingten Erkrankungen Krankheiten zugeordnet, deren auslösende Ursachen nicht ausschließlich auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen sind. Vielmehr kommen eine Vielzahl von Einflussgrößen – endogene (Alter, individuelle Konstitution, genetische Disposition) und exogene Einflüsse – als Krankheitsauslöser mit in Betracht. Es sind demnach Krankheiten, deren Ursächlichkeit innerhalb der Schnittstellen zwischen individueller Disposition sowie beruflichen und lebensstilspezifischen Faktoren nur schwer voneinander abzugrenzen ist und sich nicht monokausal auf einen Faktor zurückführen lässt.
(Quelle: Schönberger, A., Mehrtens, G., Valentin, H. (2003): Arbeitsunfall und Berufskrankheit. Rechtliche und medizinische Grundlagen für Gutachter, Sozialverwaltung, Berater und Gerichte. 7. Ed. Berlin: Erich Schmidt)

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren liegen dann vor, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) durch den Arbeitgeber Risiken mit Gefährdungspotenzialen ermittelt werden, die vor dem Hintergrund des geltenden Vorschriften- und Regelwerkes nicht akzeptabel sind und somit eine Gefahr im Sinne des Arbeitsschutzes darstellen, die zum präventiven Handeln zwingt. Krankenkassen und Unfallversicherungsträger sind verpflichtet, bei der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zusammenzuarbeiten (§ 20b SGB V und § 14 Abs. 2 SGB VII). Für die Unfallversicherungsträger ist diese Aufgabe, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten (§ 1 SGB VII), als Betätigungsfeld 1997 hinzugekommen. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind Arbeitsbedingungen, durch die Gesundheitsstörungen oder Erkrankungen in ihrem Verlauf, der Schwere der Störung bzw. der Erkrankung, der Häufigkeit ihres Auftretens
(Quelle: Leitfaden Prävention)

Arbeitsfähigkeit ist die Summe von Faktoren, die eine Person befähigen, eine gestellte Aufgabe zu bewältigen. Zu den Faktoren zählen z.B. Einstellungen, Werte, Kenntnisse, Fähigkeiten, Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Die Balance zwischen den Faktoren ergibt eine gute Arbeitsfähigkeit.

Arbeitsschutz: Hauptakteur des Arbeitsschutzes ist nach dem Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber gemeinsam mit dem im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vorgesehenen Arbeitsschutzausschuss. Der Arbeitgeber ist danach verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und dabei eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Als Maßnahmen des Arbeitsschutzes werden diejenigen verstanden, die auf dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit beitragen. Damit ist lt. amtlicher Begründung ausdrücklich die Berücksichtigung des "Faktors Mensch", also die Verminderung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Arbeit auf die Beschäftigten gemeint. Gefahren für Leben und Gesundheit sollen an der Quelle bekämpft und Gefährdungen möglichst vermieden werden, indem technische, organisatorische, soziale und Umweltaspekte sachgerecht miteinander verknüpft werden (§§ 1-4 Arbeitsschutzgesetz). Die Arbeitgeber haben damit einen konsequent präventiven Auftrag, der sie verpflichtet, Gesundheitsgefahren von ihren Mitarbeitern fernzuhalten.
(Quelle: Leitfaden Prävention)

Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.
Im Unterschied zur Fehlzeitenstatistik berücksichtigt die AU-Statistik auch Wochenenden und Feiertage. Für die Beurteilung des Arbeitsunfähigkeitsgeschehens sind Arbeitsunfähigkeitsfälle (AU-Fälle) und Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) von Bedeutung. Erfasst werden nur im Untersuchungszeitraum abgeschlossene AU-Fälle. AU-Tage geben den Schweregrad einer Krankheit wieder, AU-Fälle geben Hinweise auf die Häufigkeit von Erkrankungen. Über die durchschnittliche Erkrankungsdauer gibt der Parameter Tage pro Fall Auskunft. Zur Vergleichbarkeit dieser Maßzahlen werden AU-Fälle und AU-Tage zusätzlich bezogen auf 100 Personenjahre angegeben.
(Quelle: Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V)

Arbeitsunfähigkeitsfälle (AU-Fälle): siehe Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage): siehe Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfall: Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person infolge der Ausübung einer versicherten Tätigkeit innerhalb und außerhalb der Arbeitsstätte erleidet.(Quelle: § 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII)

Atmungsorgane/Atemwege: Erkrankungen der Atmungsorgane (ICD/10 J00 – J99) nehmen den größten Anteil an den AU-Fällen insgesamt ein. An Krankheitsbildern reicht das Spektrum von einer einfachen Erkältung über eine Grippe bis zur Lungenentzündung. Die Atmungsorgane werden in obere Atemwege mit typischen Erkrankungen wie Schnupfen, Heuschnupfen oder Halsentzündung und in untere Atemwege mit Erkrankungen wie Bronchitis oder Asthma unterteilt. Als Untergruppen der Atemwegserkrankungen werden Erkältungen (ICD/10 J00-J11; J20-J22; J40) und chronische Atemwegserkrankungen (ICD/10 J31-J32; J35; J41-J47) unterschieden. Während Erkältungskrankheiten stark von klimatischen Einflüssen (Arbeiten im Freien, schlecht klimatisierte Büros etc.) begünstigt werden, werden chronische Atemwegserkrankungen wie z. B. Asthma und chronische Bronchitis i.d.R. durch organische und anorganische Stäube, Chemikalien und Dämpfe beeinflusst. Auch Allergien und das Rauchen können zu Atemwegserkrankungen führen.

AU-Quote: Die AU-Quote (x-Jahres-Prävalenz) bezeichnet den Anteil der in einem bezeichneten Zeitraum erkrankten Personen, bezogen auf die gesamte Anzahl der Mitarbeiter.

B

Beanspruchungen beziehen sich auf die Gesamtheit aller Auswirkungen der bei der Arbeit auftretenden Belastungen. Abhängig von individuellen Einflussfaktoren/Dispositionen kann sich eine gleich hohe Belastung bei Personen zu unterschiedlich hoher Beanspruchung führen.
(Quelle: Letzel, S., Nowak, D. (Hrsg.): Handbuch der Arbeitsmedizin (AII-1). Landsberg: ecomed)

Bedarf/Bedarfsorientierung: Der Bedarf hinsichtlich präventiver Maßnahmen ist die notwendige Menge an Ressourcen, die zur Beseitigung drohender Gesundheitsschäden (Risiken, Risikofaktoren) erforderlich ist (Prinzip der Kosteneffektivität). Er ergibt sich aus der Ermittlung von Risiken und Risikofaktoren der Versicherten. Der Bedarf im Hinblick auf Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung resultiert aus der Ermittlung von Gesundheitspotenzialen der Mitglieder im Betrieb. Um die Bedarfsorientierung von Maßnahmen der Krankenkassen zu gewährleisten, sollten deshalb Risikofaktoren wie auch Gesundheitspotenziale der Versicherten durch geeignete Instrumente von den Krankenkassen ermittelt werden. Diese haben dafür eine Reihe von Instrumenten entwickelt und im vielfachen Einsatz validiert. Dazu zählen je nach Zuständigkeit (z. B. Krankenversicherung, Unfallversicherungsträger u. a.) die Gesundheitsberichterstattung auf der Basis von Arbeitsunfähigkeitsdaten (ggf. auch anderer Daten zu medizinischen Verordnungen/Therapieformen), die Gefährdungsermittlung und -beurteilung, arbeitsmedizinische Untersuchungen, Befragungen von Mitarbeitern im Hinblick auf Belastungen, gesundheitlichen Beschwerden und Verhaltensweisen sowie die betrieblichen Gesundheitszirkel. Die Ergebnisse dieser Instrumente ergänzen sich im Hinblick auf die Bedarfsermittlung und geben in der Zusammenschau ein umfassendes Bild hinsichtlich des Bedarfs an Maßnahmen zur Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung.
(Quelle: Leitfaden Prävention)

Belastungen sind die Gesamtheit aller Bedingungen, die bei der Arbeit auf den Menschen einwirken können, z.B. physikalische Belastungen (Lärm, Schwingungen, Kräfte etc.),  Chemische Belastungen (Lösungsmittel, Reizgase etc.), Psychosoziale Belastungen (Zeitdruck, Monotonie, etc.
(Quelle: Letzel, S., Nowak, D. (Hrsg.): Handbuch der Arbeitsmedizin (AII-1). Landsberg: ecomed)

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 SGB VII durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten (BK) bezeichnet und die Versicherte infolge der Ausübung einer versicherten Tätigkeit erleiden.

Betrieb: Produktionsstätte, die Sachgüter oder Dienstleistungen erstellt, auch örtlich getrennte Niederlassungen der Unternehmen, einschl. der zugehörigen oder in der Nähe liegenden Verwaltungs- und Hilfsbetriebe. In die Statistiken der gewerblichen Berufsgenossenschaften geht die Anzahl der Unternehmen (Betriebe, Verwaltungen, Einrichtungen, Tätigkeiten) ein, wobei sich die Einteilung nach Betriebsgröße unter Verwendung des statistischen Begriffs des Vollarbeiters am europäischen Standard orientiert.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Dies kann durch eine Verknüpfung folgender Ansätze erreicht werden: Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen, Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung und Stärkung persönlicher Kompetenzen.
(Quelle. Luxemburger Deklaration)

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein systematisches Vorgehen zur Förderung von Gesundheit in Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Non-Profit-Organisationen.

Bewegung: Körperliche Aktivität ist jede Kraft, die durch Skelettmuskulatur ausgeübt, Energie oberhalb des Grundumsatzes verbraucht. Sport und Bewegung werden in dieser Definition als besondere Arten von körperlicher Aktivität gesehen.
(Quelle: WHO Weltgesundheitsorganisation (2010): Bewegung und Gesundheit in Europa: Erkenntnisse für das Handeln. Genf)

Burnout: Ein Burnout-Syndrom (englisch (to) burn out: "ausbrennen") bzw. Ausgebranntsein ist ein Zustand ausgesprochener emotionaler Erschöpfung mit reduzierter Leistungsfähigkeit.

D

DALY (= um Behinderungen bereinigte Lebensjahre): Es handelt sich um ein statistisches Schätzmaß der aktuellen durchschnittlichen gesunden Lebensjahre einer Bevölkerung im Vergleich zu einigermaßen anwendbaren Normen. DALY-Werte dienen zur Abschätzung der aktuellen Krankheits- und Verletzungslast und können zur Abschätzung der künftigen vermeidbaren Krankheitslast verhütbaren Risikofaktoren oder ätiologischen Ursachen zu geordnet werden.
(Quelle: WHO Europa)

direkte Krankheitskosten: in Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung einer Krankheit entstehenden Kosten (medizinische Behandlung, Rehabilitation, Pflegemaßnahmen, Verwaltungskosten der Leistungserbringer etc.)

E

Ernährung bezeichnet die Gesamtheit der Vorgänge, durch die dem lebenden Organismus diejenigen Substanzen von außen zugeführt werden, die zur Aufrechterhaltung der Lebensvorgänge notwendig sind.

Ernährungsbedingte Krankheit: Die Definition einer Krankheit als ernährungsabhängig setzt u. a. die Mit-Verursachung durch Ernährungsgewohnheiten, die Möglichkeit der Vorbeugung durch Vermeiden von Fehlernährung oder die Möglichkeit der Behandlung durch Ernährungsmaßnahmen voraus. Zu den ernährungsabhängigen Erkrankungen zählen z. B. Diabetes mellitus, Gicht, Fettstoffwechselstörungen, Karies, Osteoporose, Lebensmittelinfektionen, Bluthochdruck, ischämische Herzkrankheiten, Erkrankungen der Hirn- und anderer Gefäße, bösartige Neubildungen der Speiseröhre, der Leber, des Darms, des Magens und anderer Organe. Die Ernährung ist jedoch nicht nur (Mit-)Verursacherin von Krankheiten, sondern kann Krankheiten auch vorbeugen. Zum Beispiel kann, unter Berücksichtigung anderer Faktoren, dem Übergewicht durch eine bedarfsangepasste Energie- und Fettzufuhr vorgebeugt werden. Auch der regelmäßige und abwechslungsreiche Verzehr von frischem Obst und Gemüse, kann das Erkrankungsrisiko für verschiedene chronische Krankheiten vermindern.
(Quelle: WHO Europa)

Ergebnisqualität: siehe Qualität

Erwerbstätige sind Personen, die als Arbeitnehmer in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, als Selbstständige ein Gewerbe bzw. eine Landwirtschaft betreiben, einen freien Beruf ausüben oder als mithelfende Familienangehörige tätig sind.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

G

Gesundheitsförderung (GF): Nach dem Verständnis der Weltgesundheitsorganisation und in Abgrenzung zur Prävention bezeichnet der Begriff "Gesundheitsförderung" ein ganzes Bündel von Strategien und Methoden auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen, mit denen die Gesundheitsressourcen und -potenziale von Menschen gestärkt werden sollen. Dazu gehören sowohl Maßnahmen, die auf die Veränderung und Förderung des individuellen Gesundheitsverhaltens abzielen, als auch solche, die auf die Scha-fung förderlicher Lebensbedingungen ausgerichtet sind. Das Spektrum der Maßnahmen reicht von Organisations- und Gemeindeentwicklung über Politikentwicklung bis hin zu gesundheitsbezogenen Bildungsmaßnahmen. Im sogenannten "Setting- Ansatz" wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in unterschiedlichen Lebensbereichen jeweils besondere Rahmenbedingungen für Gesundheit und Krankheit zu beachten sind.
(Quelle: Leitfaden Prävention)

Gesundheitssurvey: Repräsentative Bevölkerungsstudie, die beispielsweise mit Interviews und Untersuchungen die Häufigkeit von Krankheiten und Beschwerden, die gesundheitliche Zufriedenheit und Lebensqualität sowie das Gesundheitsverhalten und die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen untersucht.

H

Healthy-Worker-Effekt: Bezeichnet das Phänomen, dass in einigen Betriebspopulationen durch Selbstselektion im Gegensatz zur Allgemeinbevölkerung überwiegend gesunde, widerstandsfähige Menschen vertreten sind. Dieser Effekt verstärkt sich mit steigendem Alter, da gesündere Mitarbeiter länger im Betrieb bleiben.

I

Indirekte Krankheitskosten: krankheitsbedingter Ressourcenverlust am Arbeitsmarkt infolge von Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Mortalität in Form von verlorenen Erwerbstätigkeitsjahren

International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems  (ICD): Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme dient der einheitlichen systematischen Verschlüsselung ärztlicher Diagnosen. Ärztliche Diagnosen auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nach der Systematik der ICD/10 angegeben. (Beispiel: J 10.1 : Grippe mit Influenzaviren).

Inzidenz: siehe Morbidität

K

Krankheitsartenstatistik: Die Krankheitsartenstatistik wird seit 1976 jährlich vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen veröffentlicht. Sie ist in Deutschland die längste und umfangreichste Zeitreihe der Krankheitsartenverteilung. In ihr wird das Arbeitsunfallgeschehen ebenso wie die stationäre Morbidität und die Rehabilitation abgebildet.

Kurzzeitarbeitsunfähigkeit: Arbeitsunfähigkeit bis einschließlich sieben Tagen Dauer. Der Anteil der Kurzzeit-AUen bezeichnet den Anteil der Personen mit Kurzzeit-AU an allen erkrankten Personen. Das Volumen der Kurzzeit-AUen gibt den Anteil der AU-Tage bis einschließlich sieben Tagen an allen AU-Tagen wieder. Aus Datenschutzgründen wird das Volumen nur in 5%-Intervallen angegeben.

L

Langzeitarbeitsunfähigkeit bezeichnet Arbeitsunfähigkeiten von mehr als sechs Wochen Dauer (42 Tage). Der Anteil der Langzeit-AUen bezeichnet den Anteil der Personen mit Langzeit-AU an allen erkrankten Personen. Das Volumen der Langzeit-AUen gibt den Anteil der AU-Tage von mehr als 42 Tagen Dauer an allen AU-Tagen wieder. Aus Datenschutzgründen wird das Volumen nur in 5%-Intervallen angegeben.

Lebenswelt: siehe Setting

M

Mehrfacharbeitsunfähigkeit: Erkrankt ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres mehr als einmal, wird er als Mehrfacherkrankter gezählt. Der Anteil der Mehrfacherkrankten an den Erkrankten ist ein Maß für den Gesundheitszustand im Allgemeinen und dient gleichzeitig bezogen auf bestimmte Diagnosen als Chronifizierungsindex aus der Tatsache heraus, dass eine Erkrankung kein singuläres Ereignis ist, sondern bei einer Person häufiger (z. B. Rückenerkrankungen) auftritt.

Mobbing oder Mobben vom englischen abgeleitet  to mob "anpöbeln, angreifen, bedrängen, über jemanden herfallen" und mob "Meute, Gesindel, Pöbel, Bande".

Morbidität ist ein Gesundheitsindikator, mit dem die Häufigkeit von Erkrankungsfällen in einer bestimmten Bevölkerungsgruppe in einem definierten Zeitraum gemessen wird. Morbidität wird durch bestimmte Morbiditätsziffern wie die Inzidenz (Anzahl der Neuerkrankungen an einer bestimmten Krankheit) und Prävalenz (Krankheitshäufigkeit) beschrieben. Bsp.: Pro Jahr erkranken 1% der Erwachsenen neu an einer depressiven Störung.)

Mortalität: Rate der Sterbefälle, berechnet beispielsweise pro 100 000 Personen und den Zeitraum eines Jahres. Sie wird als Gesamtsterblichkeit oder für einzelne Krankheiten angegeben und ist meist altersstandardisiert.

Muskel- und Skelett-Erkrankungen (MSE): Hier lassen sich hinsichtlich Ausprägung und Ursache drei Untergruppen bilden: Gelenkerkrankungen (ICD/9 715-719), Rückenerkrankungen (ICD/9 722, 724) und Erkrankungen des Nackens und der oberen Extremitäten (ICD/9 723, 726-729). Gelenkerkrankungen (z. B. Arthritis, Arthrose) werden häufig durch repetetive körperliche Aktivitäten, Vibration und Verletzungen der Gelenke verursacht. Rückenerkrankungen beschreiben Krankheitsbilder (Bandscheibenschäden, LWS-Syndrom etc.), die sich v. a. auf den Lendenwirbelbereich beziehen und mit hebenden, tragenden Tätigkeiten und/oder Arbeiten mit Vibrationen (u. U. in ungünstigen Körperhaltungen) in Zusammenhang stehen können. Erkrankungen des Nackens und der oberen Extremitäten können ihre Ursache in repetetiven Bewegungen, schwerem Heben und Tragen und langanhaltenden Arbeitspositionen haben. In dieser Gruppe verbergen sich Diagnosen, wie Schulter-Arm-Syndrom, Tennisarm und Sehnenscheidenentzündung.

N

Nichtübertragbare Krankheiten (Noncommunicable Diseases): Mit dem Begriff „nichtübertragbare Krankheiten“ wird eine Gruppe von Erkrankungen bezeichnet, zu der Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, psychische Gesundheitsprobleme, Diabetes mellitus, chronische Atemwegserkrankungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen gehören. Diese Gesundheitsprobleme sind weitgehend vermeidbar und weisen gemeinsame Risikofaktoren und Determinanten auf, aber auch gemeinsame Handlungsmöglichkeiten.

P

Prävalenz: Krankheitsverbreitung, gemessen als Zahl der Personen, die beispielsweise an einem Stichtag (Punktprävalenz) oder innerhalb eines Jahres (Jahresprävalenz) unter einer bestimmten Krankheit leiden. (siehe Mortalität)

Prävention bezeichnet Strategien, die entweder spezifische Risikofaktoren für bestimmte Krankheiten vermindern oder mitverursachende Rahmenfaktoren beeinflussen, welche die Anfälligkeiten gegenüber Krankheiten verringern. Aktivitäten zur Reduzierung der Auswirkungen bereits vorhandener Krankheiten sind dabei einbezogen. Prävention kann sich sowohl auf das Verhalten von Individuen und Gruppen (Verhaltensprävention) als auch auf Veränderungen der Rahmenbedingungen in ihrer Lebens- bzw. Arbeitswelt beziehen (Verhältnisprävention). Wesentliche Impulse aus der Gesundheitsförderung werden dabei in die Prävention übernommen, so z. B. die Akzeptanz der sozialen Aspekte von Gesundheit und Krankheit, die besondere Bedeutung der Lebensbedingungen sowie die Idee der Hilfe zur Selbsthilfe (Empowerment). Es wird unterschieden zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention (Leistungen zur Sekundär-/Tertiärprävention fallen nicht unter § 20 Abs. 1 SGB V.).
(Quelle: Leitfaden Prävention)

Primärprävention (Risikoschutz): Unter Primärprävention sind gezielte Maßnahmen zu verstehen, die den Eintritt eines Schadensfalles verhindern oder verzögern. Es geht also um die Erhaltung von Gesundheit bei (noch) Gesunden. Unterscheiden lassen sich Maßnahmen (z. B. Schutzimpfungen, Fluorid-und Vitamin-D-Prophylaxe), die direkt kausal der Verhütung einer bestimmten Krankheit zugeordnet werden können, und Maßnahmen, die durch eine Stärkung von Ressourcen mit zur Verhütung multifaktoriell bedingter, häufig chronischer Krankheiten beitragen. In Strategien der Primärprävention können die gesamte Bevölkerung (universelle Prävention), große Personengruppen mit durchschnittlichem oder nur leicht erhöhtem Risiko (selektive Prävention) oder bestimmte Hochrisikopersonen (indizierte Prävention) einbezogen werden.
(Quelle: Leitfaden Prävention)

Prozessqualität: siehe Qualität

Psychische Erkrankungen (ICD/10 F00-F99) sind von der Fallzahl im AU-Geschehen als eher gering einzustufen. Sie spielen jedoch im Bereich der Langzeit-AU eine bedeutende Rolle. Neben Depressionen, Psychosen und Neurosen findet sich in dieser Krankheitsgruppe auch Alkohol- und Drogenabhängigkeit wieder. Die Depressionen sind hier als Krankheitsbild mit den bedeutendsten Zuwächsen besonders hervorzuheben. (siehe psychische Störungen)

Psychische Gesundheit: Die psychische Gesundheit ermöglicht uns, das Leben zu genießen und gleichzeitig Schmerzen, Enttäuschung und Unglück zu überwinden. Sie ist eine positive Lebenskraft und ein tiefer Glaube an unsere eigene Würde und unseren Selbstwert. Quelle: British Heart Foundation (Hg.) (2008): Think fit! Think well! A simple guide to mental health and wellbeing for employees. London

Psychische Störungen sind ein klinisch bedeutsames Verhaltens- oder psychisches Syndrom oder Muster, das bei einer Person auftritt und das mit momentanem Leiden (z.B. einem schmerzhaften Symptom) oder einer Beeinträchtigung (z.B. Einschränkungen in einem oder in mehreren wichtigen sozialen oder Leistungsbereichen) oder mit einem stark erhöhten Risiko einhergeht, zu sterben, Schmerz, Beeinträchtigung oder einen tiefgreifenden Verlust an Freiheit zu erleiden. Das Syndrom oder Muster darf nicht nur eine verständliche und kulturell sanktionierte Reaktion auf ein Ereignis sein, wie z.B. eine normale Trauerreaktion bei Verlust eines geliebten Menschen. Unabhängig vom ursprünglichen Auslöser muss bei der betroffenen Person eine verhaltensmäßige, psychische oder biologische Funktionsstörung zu beobachten sein. Weder normabweichendes Verhalten (z.B. politischer, religiöser oder sexueller Art) noch Konflikte des Einzelnen mit der Gesellschaft sind psychische Störungen, solange die Abweichung oder der Konflikt kein Symptom einer oben beschriebenen Funktionsstörung bei der betroffenen Person darstellt. Der Begriff ist nicht stetig und verändert sich entsprechend den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Quelle: Wittchen, H.-U.; Hoyer, J. (Hg.) (2011): Klinische Psychologie & Psychotherapie. 2. Aufl. Heidelberg: Springer, S.9

Q

Qualität: Zur Bestimmung des Begriffs Qualität hat sich in der wissenschaftlichen Diskussion die Einteilung in die Dimensionen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität durchgesetzt und bewährt:

  • Strukturqualität ist eine von der konkreten Maßnahme relativ unabhängige Dimension von Qualität und beschreibt die allgemeinen Voraussetzungen einer hochwertigen, fachgerechten und wirksamen Leistungserbringung, z. B. in Form von Qualifikation und Erfahrung der Leistungserbringer sowie der Eignung und dem Zustand der verwendeten Räumlichkeiten und Sachmittel.
  • Prozessqualität umfasst die Güte der Leistungserbringung selbst. Mit ihr wird der Grad an Übereinstimmung der Durchführung einer Maßnahme mit vorab definierten Standards gemessen. Diese sollten sich an der besten verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz orientieren und die Bedürfnisse und Wünsche der jeweiligen Adressaten berücksichtigen.
  • Ergebnisqualität ist das Ziel aller Qualitätsbemühungen. Sie kann mit unterschiedlichen Indikatoren operationalisiert und gemessen werden: z. B. der Veränderung der (altersstandardisierten) Gesamt- oder krankheitsspezifischen Mortalität, Veränderung der Krankheitsinzidenz und -prävalenz, Veränderung von Kenntnissen, Einstellungen und Verhaltensweisen der Zielgruppen einer Intervention sowie Zufriedenheit der Klienten mit den von ihnen in Anspruch genommenen Maßnahmen.

Die Qualitätsdimensionen bauen aufeinander auf, so dass im Idealfall eine hohe Strukturqualität zu einer hohen Prozessqualität und diese wiederum zu einer hohen Ergebnisqualität führt. In Prävention und Gesundheitsförderung muss dieses Qualitätsverständnis um die wichtige Dimension der Konzept- bzw. Planungsqualität erweitert werden. Diese Dimension umfasst die konzeptionellen Vorgaben dafür, dass die Maßnahmen am Bedarf der Versicherten ausgerichtet sind, darauf abgestimmte Ziele anstreben, Zielgruppen mit hohem Bedarf über geeignete Zugangswege adressieren sowie von Inhalt und Methodik her prinzipiell für die Erreichung der angestrebten Ziele geeignet sind.
(Quelle: Leitfaden Prävention)

Qualitätssicherung/ Qualitätsmanagement zielt auf die Verbesserung von Produktions- und Dienstleistungsabläufen durch Erkennen und Beseitigen von Qualitätsdefiziten u. a. mittels der folgenden Methoden: Regelmäßiges Messen und Bewerten von Qualität durch standardisierte Dokumentation,  Erhebung von Indikatoren zu Struktur-, Planungs-, Prozess- und Ergebnisqualität (Evaluation), Zentrale (externe) vergleichende statistische Auswertung, Nutzung der Ergebnisse zur Positionsbestimmung und für interne Qualitätsverbesserungsprozesse, Nachweis von Qualitätsverbesserungen.
(Quelle: Leitfaden Prävention)

R

Rückenerkrankung: siehe Muskel- und Skelett-Erkrankungen

S

Screening: Reihenuntersuchung einer Bevölkerung zur möglichst frühzeitigen Entdeckung von Krankheiten

Sekundärprävention (Früherkennung/-behandlung):Von Sekundärprävention spricht man, wenn es um Interventionen bei Erkrankungen in frühen Stadien geht. Es soll das Fortschreiten eines noch symptomlosen Vorstadiums einer Krankheit durch Früherkennung und -behandlung aufgehalten werden. Ziel ist, so früh wie möglich in den Entstehungsprozess einer sich manifestierenden, behandlungsbedürftigen Krankheit einzugreifen.
(Quelle: Leitfaden Prävention)

Setting (Lebenswelt): bezeichnet diejenigen Lebensbereiche, in denen die Menschen den größten Teil ihrer Zeit verbringen (Arbeitsplatz, Schule, Wohnort etc.) und die einen besonders starken Einfluss auf die Gesundheit haben. Gesundheitsförderungsmaßnahmen, die beim Setting ansetzen, gelten als besonders Erfolg versprechend, denn:

  1. Verhaltensänderungen sind nur möglich und langfristig stabil, wenn sie in den Alltag integriert werden können und mit den jeweiligen Gewohnheiten und Werten übereinstimmen.
  2. In den Settings können gesundheitsrelevante Rahmenbedingungen gezielt unter Einbeziehung und Mitwirkung der Betroffenen verbessert werden.
  3. Die jeweiligen sozialen Gefüge und Organisationsstrukturen werden berücksichtigt und zur besseren Erreichung der Zielgruppen sowie Sicherung langfristiger Erfolge genutzt.

(Quelle: Leitfaden Prävention)

Setting-Ansatz: Der Setting-Ansatz fokussiert die Rahmenbedingungen, unter denen Menschen leben, lernen, arbeiten und konsumieren.

Sterblichkeit: siehe Mortalität

Strukturqualität: siehe Qualität

T

Tertiärprävention (Rehabilitation): Tertiärprävention umfasst Maßnahmen zur Verhütung von Folge- und/oder Begleiterkrankungen sowie der Verschlimmerung einer bereits in fortgeschrittenen Stadien bestehenden Krankheitsbildes und der größtmöglichen Wiederherstellung der Lebensqualität. Tertiärprävention unterstützt die ärztliche Behandlung und/oder die Rehabilitationsphase.
(Quelle: Leitfaden Prävention)

V

Verdauungsorgane: Da die Krankheitsbilder (ICD/10 K00-K93)sehr unterschiedlich sind, werden zum einen Gastritis und Ulcera (Geschwüre) des Magens und des Zwölffingerdarms und zum anderen Durchfallerkrankungen gesondert betrachtet. Als Auslöser für Gastritis und Ulcera kann das Bakterium Helicobacter pylori verantwortlich gemacht werden. Es verursacht insbesondere unter gleichzeitiger Einwirkung anderer Stressoren (z.B. ungesunde Ernährung, Lärm) die beschriebenen Krankheitsbilder.

Verhaltensprävention: siehe Prävention

Verhältnisprävention: siehe Prävention

Verletzungen: Knochenbrüche, Quetschungen und Verrenkungen sowie Vergiftungen sind in dieser Gruppe (ICD/10 S00-S99; T00-T99) zusammengefasst. Geschieht die Verletzung während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, wird sie in der Gruppe Arbeitsunfälle ausgewiesen.

Vulnerabilität: Verletzlichkeit, Anfälligkeit für eine Krankheit